Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung können sich ab sofort vom Beginn des Aufenthalts von der Agentur für Arbeit in Westerland betreuen, beraten und vermitteln lassen und besitzen darüber hinaus im Rahmen des Ermessens auch Zugang zu fast allen Förderinstrumenten des SGB III..
Sie müssen sich zu diesem Zweck dort arbeitsuchend bzw. arbeitslos melden.
Wichtig: Sollte im Aufenthaltspapier noch „Erwerbstätigkeit nicht gestattet“ stehen, müßte bei der Ausländerbehörde in Husum erst eine Anpassung auf die neue Rechtslage vorgenommen werden, ehe
die Registrierung bei der Agentur für Arbeit erfolgen kann - so zumindest die Rechtsauffassung der Agentur für Arbeit in Westerland.
Die ersten drei Monate, in denen weiterhin ein Arbeitsverbot besteht, kann die Agentur für Arbeit in Westerland dann schon nutzen, um mögliche ausländische Abschlüsse anerkennen zu lassen und andere vorbereitende Unterstützungsinstrumente anzuwenden.
Was ist also zu tun?
Aufenthaltspapiere bei der Ausländerbehörde an die neue Rechtslage anpassen lassen.
Danach sollte sich sofort registrieren lassen.
Hier der entsprechende LINK zur Online-Registrierung
Die Registrierung kann auch direkt per Formular in der Agentur für Arbeit in Westerland gegenüber vom Bahnhof erledigt werden.
Gleich ob dies online oder schriftlich erfolgt. Nach der Registrieung erhält man von der Agentur für Arbeit einen Beratungstermin.
Bitte achtet darauf, dass der Arbeitgeber den Mindestlohn zahlen muss (8,50 €/Std.)!
Praktikanten sollten darauf achten, nicht als kostenlose Arbeitskraft über einen
unangemessenen langen Zeitraum ausgenutzt zu werden.